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Häufig gestellte Fragen.
Gemäß dem FBiH-Gesetz über Immobilienrechte, das seit März 2014 in Kraft ist, sind ausländische natürliche und juristische Personen in Bezug auf die Ausübung von Rechten und den Erwerb von Immobilien inländischen Personen völlig gleichgestellt.
Ausländische Personen erwerben das Eigentumsrecht an Immobilien in der Föderation Bosnien und Herzegowina unter der Bedingung der Gegenseitigkeit, es sei denn, das Recht wird durch Erbschaft erworben, sofern nicht durch Gesetz oder internationale Vereinbarung etwas anderes bestimmt ist.
Auf der Website des Bundesministeriums können Sie eine Liste mit Daten zu Ländern herunterladen, mit denen Gegenseitigkeit beim Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien in der Föderation Bosnien und Herzegowina besteht, sowie zu Ländern, mit denen diese Gegenseitigkeit durch besondere Bedingungen eingeschränkt ist der Gerechtigkeit: https://www.fmp.ba/bs/lista-zemalja-reciprocitet-u-sticanju-prava-vlasnistva-na-nekretninam.html
Mit der Einführung des Notardienstes im Jahr 2007 wurde in Bosnien und Herzegowina gesetzlich festgelegt, dass bestimmte rechtliche Aufgaben, darunter auch Kaufverträge, nur von Notaren ausgeführt werden dürfen. Dies verschaffte dem Notardienst ein Monopol auf Berufe, die traditionell Rechtsanwälten und Kommunaldiensten vorbehalten waren.
Allerdings kam es zu erheblichen Veränderungen im Rechtssystem. Nun können auch Anwälte diese Verträge entwerfen, sofern bestimmte Formalitäten erfüllt sind, beispielsweise die notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Auftragnehmers. Die Föderation Bosnien und Herzegowina und ihre Gerichte haben diese Möglichkeit erkannt und sind verpflichtet, solche Verträge anzunehmen und umzusetzen, darunter auch die Grundbuchämter.
Beim Abschluss eines Kaufvertrages für eine Immobilie ist es wichtig, bestimmte Unterlagen für den Notar vorzubereiten. Das brauchen Verkäufer und Käufer:
Unterlagen für Verkäufer:
ZK-Auszug: Grundbuchauszug.
Schuldenfreiheitsbescheinigung: Nachweis, dass die Immobilie keine unbezahlten Nebenkosten hat (Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Verwalter, Strom).
Steuerbescheinigung: Eine Bescheinigung der Steuerverwaltung, dass der Eigentümer keine Steuerschulden hat.
Eigentumsnachweis: Vorheriger Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Erbschaftsbeschluss, Lebenserhaltungsvertrag usw.
Ausweisdokument: Personalausweis, Führerschein, Reisepass.
Geburtsurkunde: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.
Kopie des Katasterplans: Bei Bedarf.
Zustimmung des Ehegatten: Oder die Anwesenheit des Ehegatten im Kaufvertrag (sofern die Immobilie während der Ehe erworben wurde).
Zustimmung der Bank: Bei einer Hypothekenbeleihung der Immobilie ist die Zustimmung der Bank sowie eine Bescheinigung über die Restschuld auf Basis des Darlehensvertrages beizufügen.
Vollmacht: Wenn es mehrere Eigentümer gibt und nicht alle anwesend sind, ist eine beglaubigte Vollmacht der anwesenden Person erforderlich. Wird die Vollmacht im Ausland beglaubigt, sind weitere Vollmachten erforderlich.
Zustimmung zum Nießbrauch: Wenn das Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit an der Immobilie eingetragen ist.
Kontonummer: Kontonummer des Immobilieneigentümers oder Bestätigung eines offenen Kontos durch die Bank.
Sonstige Unterlagen: Die für den Abschluss des Rechtsgeschäfts erforderlich sind.
Unterlagen für Kunden:
Ausweisdokument: Personalausweis, Reisepass, Führerschein.
Finanzielle Mittel: Anzahlung oder der gesamte Geldbetrag (Bar, Kredit oder nach Vereinbarung).